Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist in den letzten Jahren für viele kroatische Unternehmen zur Notwendigkeit geworden, insbesondere im Bauwesen, Schiffbau, der Produktion, im Tourismus und in der Landwirtschaft. Dieser Prozess ist jedoch administrativ aufwendig und unterliegt häufigen gesetzlichen Änderungen – und in den letzten zwei Monaten hat eine der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre stattgefunden.
Was hat sich geändert: Das Paket der Änderungen des Ausländergesetzes (ABl. 55/2026)
Das kroatische Parlament hat am 15. Mai 2026 ein umfassendes Paket von Änderungen des Ausländergesetzes verabschiedet, das im Amtsblatt Nr. 55/2026 veröffentlicht wurde und seit dem 4. Juni 2026 in Kraft ist. Dies sind die Änderungen, die jeder Arbeitgeber, der ausländische Staatsbürger beschäftigt, kennen muss:
1. Verlängerung der Frist für die Entscheidung des Innenministeriums
Die Frist, innerhalb derer das Innenministerium (MUP) über einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis entscheiden muss, wurde von 30 auf 90 Tage verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer deutlich früher planen müssen als bisher, da die Wartezeit auf eine Genehmigung nun länger ist.
2. Verlängerte Frist für die Anmeldung des Wohnsitzes
Die Frist für die Anmeldung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers wurde von 3 auf 15 Tage verlängert, was Arbeitgebern und Agenturen, die die Unterkunft organisieren, etwas mehr administrativen Spielraum verschafft.
3. Sperrung des Geschäftskontos als neue Sanktion
Eine völlig neue Maßnahme wurde eingeführt – die Sperrung des Geschäftskontos eines Unternehmens für bis zu 30 Tage als Sanktion für die illegale Beschäftigung ausländischer Staatsbürger. Dies ist eine erheblich strengere Maßnahme als die bisherigen Geldstrafen (die zwischen 6.630 und 39.820 Euro pro Arbeitnehmer für die Arbeit ohne gültige Genehmigung liegen) und kann die Liquidität des Unternehmens ernsthaft gefährden.
4. Einfacherer Arbeitgeberwechsel für den Arbeitnehmer
Ein ausländischer Arbeitnehmer hat nun das Recht, den Arbeitgeber nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeit auf der Grundlage derselben Genehmigung zu wechseln, ohne dass eine völlig neue Genehmigung von Grund auf neu beantragt werden muss. Der neue Arbeitgeber muss innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags einen Antrag auf Übertragung der Genehmigung beim MUP einreichen. Dies verschiebt das rechtliche Gleichgewicht teilweise zugunsten der Arbeitnehmer – zum ersten Mal seit der Reform von 2013.
5. Territoriale Beschränkung der Genehmigung – eine Neuheit
Ein Arbeitnehmer darf ausschließlich im Bereich der Polizeibehörde arbeiten, für die der Arbeitsmarkttest (AMT) durchgeführt wurde. Wenn er außerhalb dieses Bereichs ohne einen durchgeführten Test arbeitet, kann das MUP die Genehmigung widerrufen. Diese Änderung betrifft insbesondere Arbeitgeber, die an mehreren Standorten oder Baustellen im ganzen Land tätig sind – eine Genehmigung ist nicht mehr automatisch in ganz Kroatien „übertragbar“.
6. Kein Arbeitsmarkttest (AMT) für Mangelberufe
Wenn der Beruf auf der Mangelberufeliste der zuständigen Polizeibehörde steht, wird kein Arbeitsmarkttest durchgeführt. Für Berufe, die nicht auf der Mangelberufeliste für dieses spezifische Gebiet stehen, bleibt der Test obligatorisch – selbst wenn der Beruf auf nationaler Ebene als Mangelberuf gilt.
7. Genau definierte Unterkunftsbedingungen
Die Verordnung (ABl. 43/2026, in Kraft seit dem 22. April 2026) definiert klar den Begriff der „angemessenen Unterkunft“ – der Sanitärbereich muss physisch von den Wohn- und Schlafräumen getrennt sein, und es müssen Einrichtungen zur Zubereitung von Speisen oder eine Gemeinschaftskantine vorhanden sein.
8. Neuer Quotenmechanismus
Numerische Quoten für ausländische Arbeitnehmer wurden bereits 2021 abgeschafft, aber ab 2026 wird der Arbeitskräftezustrom durch einen 12-Monats-Bericht des Arbeitsministeriums überwacht, und Arbeitgeber müssen einen Anteil von 10 % inländischer Arbeitnehmer einhalten.
Was das für Arbeitgeber in der Praxis bedeutet
Für Unternehmen, die regelmäßig ausländische Arbeitnehmer beschäftigen – insbesondere solche, die an mehreren Standorten tätig sind oder Arbeitnehmer in andere EU-Länder entsenden – bedeuten diese Änderungen:
- eine frühzeitigere Planung ist aufgrund der verlängerten Bearbeitungsfrist (90 Tage) erforderlich,
- größere Sorgfalt bei der Entsendung von Arbeitnehmern an verschiedene Baustellen aufgrund der territorialen Beschränkung,
- Überprüfung, ob der Beruf auf der Mangelberufeliste genau dieser Polizeibehörde steht, und nicht nur auf nationaler Ebene,
- strengere Überwachung der Vollständigkeit der Dokumentation angesichts der Einführung der Kontosperrung als Sanktion,
- eine neue Chance, aber auch ein Risiko bei der Einstellung von Arbeitnehmern, die nach 6 Monaten von einem anderen Arbeitgeber kommen – eine schnelle und genaue Verwaltung der Genehmigungsübertragung ist erforderlich.
Fazit
Die am 4. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderungen des Ausländergesetzes gehören zu den umfassendsten der letzten Jahre und wirken sich unmittelbar darauf aus, wie Arbeitgeber die Dokumentation für ausländische Arbeitnehmer planen, vertraglich regeln und verwalten. Da MUP-Fristen, territoriale Beschränkungen und die neue Kontosperrungssanktion echte Geschäftsrisiken darstellen, sind die rechtzeitige Überprüfung und die Angleichung interner Prozesse an die neuen Vorschriften heute wichtiger denn je.