Das kroatische Parlament hat am 19. Juni 2026 im Dringlichkeitsverfahren ein völlig neues Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Arbeit verabschiedet. Das Gesetz wurde vor der Tourismussaison in das Parlamentsverfahren eingebracht, und einer der Gründe für die Dringlichkeit war die Angleichung an die kürzlich erfolgten Änderungen des Ausländergesetzes. Nach drei Jahren Anwendung des vorherigen Gesetzes zielt das neue Gesetz auf eine wirksamere Aufsicht und eine strengere Strafpolitik gegenüber Arbeitgebern ab, die wiederholt gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Arbeitsverhältnissen verstoßen.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und praktische Hinweise zur Anpassung des Geschäftsbetriebs.
1. Neues, verhältnismäßiges Strafsystem
Anstelle des bisherigen einheitlichen Ansatzes führt das Gesetz ein verhältnismäßiges System von Strafen ein, das davon abhängt, wie oft einem Arbeitgeber nicht angemeldete Arbeit nachgewiesen wird:
- Die bestehenden Geldstrafen von 2.650 Euro und 6.630 Euro bleiben für Erstdelikte in Kraft,
- Es wird eine neue, deutlich höhere Strafe von 8.000 Euro pro nicht angemeldetem Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber eingeführt, bei dem Schwarzarbeit zum dritten Mal innerhalb von drei Jahren festgestellt wird.
Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar – die Toleranz gegenüber Arbeitgebern, die systematisch und wiederholt gegen Vorschriften verstoßen, nimmt ab, während der bisherige Rahmen bei Erstdelikten beibehalten wird.
2. Änderung des Modells der öffentlichen Bekanntmachung der „schwarzen Liste“
Die Art und Weise, wie Daten über Arbeitgeber, bei denen nicht angemeldete Arbeit festgestellt wurde, öffentlich bekannt gemacht werden, ändert sich. Über die Bekanntmachung selbst hinaus erstrecken sich die Sanktionen nun auch auf Bereiche jenseits von Geldstrafen:
- Arbeitgeber, die auf der Liste der Übertreter erscheinen, verlieren die Möglichkeit, Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik in Anspruch zu nehmen (Anreize und Programme der Arbeitsverwaltung),
- Damit wird Schwarzarbeit direkt mit dem Verlust des Zugangs zu staatlichen Beschäftigungsanreizen verknüpft, was für viele Arbeitgeber neben der eigentlichen Geldstrafe einen zusätzlichen, indirekten Kostenfaktor darstellt.
3. Pflicht zur Ergänzung der Anmeldung auf Vollzeitarbeit
Eine Neuerung, die sich direkt auf die tägliche Personalpraxis auswirkt: Wenn ein Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn für die Rentenversicherung bis zur Vollzeitarbeit anzumelden. Dies ist besonders wichtig für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einstellen, die bereits einen anderen Job haben (z. B. Studenten oder Arbeitnehmer mit zwei Honorarengagements) – der bestehende Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers muss vor dem Vertragsabschluss überprüft werden.
4. Genauer definierte Befugnisse und Vorgehen der Inspektion
Das Gesetz präzisiert die Bestimmung, die das Vorgehen der zuständigen Inspektion bei der Überwachung der Beschäftigungsanmeldung regelt, mit dem Ziel, Rechtslücken zu beseitigen. Die Feststellung nicht angemeldeter Arbeit wird nun ausschließlich auf der Grundlage eines Beschlusses der Staatlichen Inspektion durchgeführt, was den formalen Weg zur Feststellung eines Verstoßes klarer definiert.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Für Arbeitgeber, insbesondere in Saisonbranchen wie Tourismus, Gastronomie und Bauwesen, empfehlen wir:
- zu überprüfen, ob alle Arbeitnehmer – einschließlich Saisonarbeiter, Honorarkräfte und solche, die für kürzere Zeit arbeiten – ordnungsgemäß vor Arbeitsbeginn angemeldet sind,
- Werk-, Geschäftskooperations- und ähnliche schuldrechtliche Verträge zu überprüfen, die in der Praxis ein tatsächliches Arbeitsverhältnis verschleiern könnten,
- den Beschäftigungsstatus neuer Arbeitnehmer, die bereits eine andere Teilzeitstelle haben, zu überprüfen, angesichts der möglichen Pflicht zur Ergänzung der Anmeldung auf Vollzeitarbeit,
- eine interne Erfassung etwaiger früherer Verstöße zu führen, da der dritte Verstoß innerhalb von drei Jahren nun deutlich teurer ist.
Fazit
Das neue Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Arbeit signalisiert deutlich, dass die Kontrollen bezüglich Schwarzarbeit nicht nachlassen werden, und wiederholte Verstöße tragen ein deutlich höheres finanzielles Risiko – sowohl direkt durch Strafen als auch indirekt durch den Verlust des Zugangs zu Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik. Eine rechtzeitige Überprüfung der Personalprozesse und der Dokumentation ist heute günstiger als eine Strafe morgen.
Benötigen Sie eine Überprüfung der Konformität Ihrer Arbeitsverträge, Aufzeichnungen oder Personalprozesse mit dem neuen Gesetz? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne dabei, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform ist.
Hinweis: Dieser Text hat informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar.